Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie e.V.
 
   

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Antrag auf Abschaffung der Berichtspflicht gestellt

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat den Antrag beim Bewertungsausschuss gestellt die Berichtpflicht für die Psychotherapeuten wieder abzuschaffen, die zum 1. Januar 07 eingeführt wurde..

 

40%-Quote abgeschafft

Mit der Verabschiedung des Wettberwerbsstärkungsgesetzes wurde die 40%-Quote für Ärzte und PP aus dem SGB 5 abgeschafft. Hierdurch werden ca. 800 neue, zusätzliche Kassensitze frei, dadurch, dass einzelne Zulassungsbezirke wieder entsperrt werden.

 

Computertool soll Zulassungsausschüssen helfen

Die KBV plant ab Frühjahr den Kassenärztlichen Vereinigungen auf Länderebene ein Computertool für die kleinräumige Bedarfsplanung zur Verfügung zu stellen. Dies ist vor allen Dingen wichtig für die Argumentation für Sonderbedarf in den Zulassungsausschüssen.

 

Standardbasistarif bei den Privaten

Das neue Wettbewerbsstärkungsgesetz, das am Freitag im Bundesrat verabschiedet wurde, sieht einen Standardbasistarif bei den privaten Krankenversicherungen vor. Die Sicherstellung hierfür wird bei der KBV liegen mit einer Finanzierung GOP 1,8.

 

Der Beratende Fachausschuss bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf Antrag von Dieter Best folgendes beschlossen:

Fakultativ können Einzeltherapiestunden in Gruppentherapiestunden umgewandelt werden, wenn der Therapieverlauf dies notwendig macht. 
Voraussetzung dafür ist, dass dies im schriftlichen Gutachten fakultativ beantragt wird bzw. auf dem PTV 2 Vordruck für die Kurzzeittherapie ebenfalls mit einem Satz erwähnt wird.Es reicht wenn dort steht: Je nach Therapieverlauf können Einzeltherapiestunden in Gruppentherapiestunden umgewandelt werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Krankenkassen und die KVen über diese neue Rechtslage informiert.

Dr. Josef Könning

Berichtspflicht

Ab dem 01.01.2007 sind sämtliche Leistungen des Kapitel 35 unter den Vorbehalt der Berichtspflicht gestellt, d. h., wir müssen zum Quartalsende dem Haus- oder Kinderarzt einen Bericht schreiben. Ansonsten können sämtliche Leistungen des Kapitel 35 nicht abgerechnet werden.

Eine Lösung für dieses Problem ist, dass Sie sich von der Berichtspflicht in jedem Quartal neu von dem Patienten bzw. von den Eltern der Patienten, wenn es Kinder und Jugendliche sind, befreien lassen. 
Wenn es für den Therapieverlauf bzw. für den Austausch zwischen Therapeut und Arzt sinnvoll ist, kann jetzt die Ziffer 01600 abgerechnet werden.

Dr. Josef Könning

Verbandsnachrichten des DVT

Der DVT veröffentlicht seine Verbandsnachrichten
ausführlich in Mitgliederbriefen und  im
Überblick für alle Interessierten in der
Zeitschrift "Verhaltenstherapie &
Verhaltensmedizin" des Pabst-Verlages, die
vierteljährlich zum Ende des Quartals erscheint
(www.pabst-publishers.de)

 

 
 

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